Gute Nachrichten für den Hörbuchmarkt: Die Kartellrechtsbeschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vom September 2015 gegen die Amazon-Tochter Audible und gegen Apple zeigt Früchte. Der Börsenverein hatte in seiner Beschwerde zwei Praktiken der beiden Unternehmen beim Einkauf und Vertrieb von Hörbüchern als kartellrechtswidrig bemängelt: Zum einen bezog das Apple-Musikprogramm iTunes seine digitalen Hörbücher exklusiv bei Audible und keinem anderen Hörbuch-Anbieter. Zum anderen zwang Audible Hörbuchverlagen und -anbietern unzumutbare Bedingungen für die Vermarktung digitaler Hörbücher auf: Die Verlage sollten durch Kündigung bestehender Lizenzverträge potenziell in ein Flatratemodell gedrängt werden, mit dem deutlich niedrigere Umsätze erzielt werden können.
In beiden Punkten zeigen sich nun Erfolge: Audible und Amazon haben die exklusive Belieferungspraxis bei digitalen Hörbüchern aufgegeben. Das Bundeskartellamt gab daraufhin bekannt, die Prüfung ohne förmliche Entscheidung aufzulösen. Zum anderen ist aus dem Markt zu vernehmen, dass Audible von seiner rigorosen Praxis bei Vertragsverhandlungen mit Hörbuchverlagen und -anbietern Abstand genommen hat.
„Anbieter von Hörbüchern können aufatmen: Durch unser kartellrechtliches Einschreiten konnten wir den marktschädlichen Praktiken von Audible und Apple einen Riegel vorschieben. Wir begrüßen es sehr, dass die beiden Unternehmen ihre Exklusivvereinbarung aufgegeben haben und iTunes so auch für andere Hörbuch-Anbieter geöffnet ist. Zudem ist es ein positiver Schritt, dass Audible derzeit offensichtlich nicht mehr daran festhält, den Vertrieb von Hörbüchern per Download-Abo zwingend mit der Einwilligung in die Nutzung für Streamingflatrates zu koppeln. Wir hoffen, dass diese Maßnahme auch nachhaltig ist. Wenn marktbeherrschende Unternehmen ihre Position ausnutzen, um monopolartige Strukturen aufzubauen, gefährden sie Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt und schmälern letztlich das Angebot, das Buchnutzern zur Verfügung steht“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Der Börsenverein war Beschwerdeführer in dem Kartellverfahren der deutschen Wettbewerbshüter gegen Audible. Zudem ist er auch an dem noch laufenden Kartellverfahren der Europäischen Kommission gegen Amazon und dessen hundertprozentige Tochterfirma Audible aufgrund zweier Beschwerden beteiligt. Über die Onlineplattformen von Audible und Amazon sowie über den iTunes Store von Apple werden nach Menge und Umsatz mehr als 90 Prozent aller Downloads von Hörbüchern in Deutschland getätigt.