Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz angepasst. „Angesichts kontinuierlich steigender Infektionszahlen bleiben Abstands- und Hygieneregeln für alle weiter wichtig“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir im Anschluss an die Kabinettsitzung. Er rief alle, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen dazu auf, die flächendeckenden kostenlosen Impfangebote wahrzunehmen. „Noch nie war es einfacher, sich und andere vor dem Corona-Virus zu schützen. Es ist genügend Impfstoff für alle Hessinnen und Hessen vorhanden. In unseren Impfzentren geht das auch sofort und ganz ohne Termin. Die Impfung ist der beste Weg um sich selbst, seine Freundinnen und Freunde, Verwandte und die Gesellschaft insgesamt vor einer Corona-Erkrankung und einer vierten Welle zu schützen.“ Al-Wazir wies zudem auf zusätzliche Einschränkungen hin, die auf Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene zukommen. „Während die meisten Beschränkungen angesichts einer Impfquote von mittlerweile deutlich über 60 Prozent nicht mehr notwendig sind, wird es für Menschen ohne Impfschutz insbesondere bei steigenden Inzidenzen zusätzliche Test-Vorgaben geben, die sie perspektivisch auch selbst bezahlen müssen.“
Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung im Überblick:
Schule:
Nach den Sommerferien wird es – wie angekündigt – Präventionswochen in den Schulen geben. In den ersten beiden Unterrichtswochen werden alle Schülerinnen und Schüler (und selbstverständlich auch die Lehrerinnen und Lehrer) nicht zweimal, sondern dreimal pro Woche getestet. In den Präventionswochen muss – unabhängig von der Inzidenz vor Ort – auch am Sitzplatz eine medizinische Maske getragen werden.
Eine wichtige Neuerung zum Schulbeginn ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler neben den regelmäßigen Testungen in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr benötigen, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen. Das Hessische Kultusministerium gibt zu diesem Zweck ein Testheft für Schülerinnen und Schüler heraus, in dem die regelmäßigen Tests durch die Schule bzw. die Lehrerinnen und Lehrer eingetragen werden. Dieser Nachweis gilt dann nicht nur an den Testtagen, sondern generell.
„Wir tun alles dafür, damit der Schulbetrieb nach den Sommerferien so sicher wie möglich stattfinden kann – und das mit Präsenzuntersicht an allen Schulen. Gerade für die Kinder und Jugendlichen ist die Corona-Pandemie eine besonders herausfordernde Zeit mit viel Verzicht. Ich freue mich deshalb außerdem, dass wir den Schülerinnen und Schülern mit dem neuen Testheft eine kleine Erleichterung für ihren Alltag und die Freizeit verschaffen können“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Währenddessen begrüßte Lorz das Votum der Ständigen Impfkommission zu Corona-Schutzimpfungen für Kinder ab 12 Jahren. „Die Empfehlung erleichtert Eltern und ihren Kindern die Entscheidung. Das Impfen ist ein wichtiger Baustein für den sicheren Schulbetrieb.“
Sportgroßveranstaltungen:
In Hessen gelten die Regelungen des MPK-Beschlusses für Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern. Die zulässige Auslastung (des Stadions) beträgt maximal 50 Prozent, höchstens jedoch 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
Diskotheken und Clubs
Einen weiteren Öffnungsschritt gehen wir jetzt bei den Diskotheken und Clubs. Diese können nun auch für den Clubbetrieb in Innenräumen öffnen, allerdings nur für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen PCR-Test (Testung vor maximal 48 Stunden), ein Schnelltest reicht hier nicht aus. Eine maximale Gästezahl (bislang 250) gibt es zukünftig weder drinnen noch draußen; für jeden Gast müssen aber 5 qm zur Verfügung stehen.
Bei steigenden Inzidenzen vor Ort müssen die Kreise und kreisfreien Städte weitergehende Beschränkungen entsprechend des Präventions- und Eskalationskonzepts ergreifen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab einer Inzidenz von 35:
Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) entsprechend des MPK-Beschlusses:
- Bislang: 3G-Regel nur in der Innengastronomie und bei größeren Zusammenkünften
- Neu / Zusätzlich: 3G-Regel in den Innenräumen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten sowie körpernahen Dienstleistungen (d.h. auch beim Friseur) und beim Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Hotelgäste müssen nicht nur bei der Anreise, sondern zweimal wöchentlich einen Negativnachweis vorlegen.
Ab einer Inzidenz von 50:
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
- Veranstaltungen können im Freien genehmigungsfrei mit bis zu 500 Personen (bislang: 200) und in Innenräumen mit bis zu 250 Personen (bislang: 100) stattfinden. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- In Gedrängesituationen ist auch draußen eine medizinische Maske zu tragen.
Ab einer Inzidenz von 100:
- Nochmalige Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen)
- 3G-Regel in Freizeit- und Kultureinrichtungen, beim Amateursport sowie zusätzlich neben der Innen- auch in der Außengastronomie.
- Im Einzelhandel sind dann wieder Quadratmetervorgaben einzuhalten (auf die ersten 800 qm 1 Kunde/10 qm, darüber 1 Kunde/20qm).
- Die Maskenpflichten wird ausgeweitet (Schule auch am Sitzplatz, FFP2 für Personal in Alten- und Pflegeheimen, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im ÖPNV).
- Veranstaltungen sind bereits mit mehr als 200 bzw. 100 Teilnehmern (zzgl. Geimpfte + Genesene) genehmigungspflichtig.
- Eine generelle Empfehlung zum Homeoffice ist auszusprechen.
- 10-Personen-Kontaktbeschränkung für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene.
Zum Schluss betonte Tarek Al-Wazir: „Die Inzidenzen bleiben ein wichtiger und zuverlässig erfasster Indikator für das Infektionsgeschehen. Der hessische Weg des Eskalationskonzepts hat sich in der Pandemie bislang sehr gut bewährt, denn er ermöglicht es den Kommunen, auf lokale Infektionsausbrüche und Besonderheiten gezielt zu reagieren. Angesichts des erheblichen Impffortschritts hat sich die Bedeutung der konkreten Inzidenzzahlen aber geändert. Inzidenzzahlen, die vor einigen Monaten auf eine baldige Überlastung des Gesundheitssystems gedeutet hätten, sind inzwischen für das Gesundheitssystem verkraftbar. Beiden Umständen haben wir mit der Anpassung des Eskalationskonzepts Rechnung getragen. Die Anordnung der 3G-Regel in vielen Innenräumen ab einer Inzidenz von 35 ist ein erster präventiver Schritt. Wesentliche Änderungen, die vor allem in einer Erweiterung der 3G-Regelung auch für Außenbereiche sowie weiteren Maskenpflichten, erfolgen erst ab einer Inzidenz von 100. Es bleibt dabei: Der Königsweg aus der Pandemie ist und bleibt die Impfung. Deswegen erneuert die Landesregierung ihren Appell: Lassen Sie sich impfen!“
Weitere Informationen zum hessischen Eskalationskonzept: hessenlink.de/eskalation
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