Universitätsmedizin Mainz ändert Besucherregelung – Ab Montag, 23. März 2020, gilt ein Besuchsverbot mit eng umgrenzten Ausnahmen

(Mainz, 20. März 2020, te) Zum Schutz der Patienten und Beschäftigten vor COVID-19 hat die Universitätsmedizin Mainz ihren Besucherverkehr neu geregelt. Ab 23. März 2020 gilt ein Besuchsverbot mit eng definierten Ausnahmen.

Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz hat angesichts der verschärften COVID-19-Situation neue Besucherregelungen erlassen. Für das kommende Wochenende vom 21. und 22. März 2020 gilt: Besuche sind zwischen 08.00 und 18.00 Uhr erlaubt, wobei ein Besucher pro Patient das Gelände der Universitätsmedizin Mainz für eine Stunde betreten darf. Ab Montag, 23. März 2020, gilt ein Besuchsverbot mit Ausnahmen für die Interdisziplinäre Abteilung für Palliativmedizin, das Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, die Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie und die Geburtshilfe der Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit der Universitätsmedizin Mainz.

Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz bittet die Öffentlichkeit angesichts der aktuellen gesundheitlichen Lage um Verständnis für diese Maßnahme.

Eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten
Eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten gelten für die Palliativstation und für stationär aufgenommene Kinder und Jugendliche. Letztere dürfen nur von ihren Sorgeberechtigten (max. zwei Elternteile gleichzeitig) besucht werden.

Hygieneregeln
Grundsätzlich gelten für alle Besucher und Patienten die Hygieneregeln. Einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise gründliches und regelmäßiges Waschen der Hände, die Nutzung von Desinfektionsmitteln, Abstand zu anderen Menschen, aufs Händeschütteln verzichten und Umarmungen oder andere enge Körperkontakte zu vermeiden. Wer husten oder niesen muss, sollte dafür die Armbeuge oder ein Taschentuch nutzen. Zusätzlich ist es ratsam, sich so wenig wie möglich ins Gesicht zu fassen. Lüften Sie regelmäßig. Das Tragen von Atemschutzmasken ist für gesunde Menschen nicht erforderlich. Über weitere Hygienehinweise informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de.

Hotlines
Für telefonische Auskünfte sind folgende Hotlines geschaltet:
· Hotline von „Der Patientenservice 116117“:
Telefonnummer: 116117 (ohne Vorwahl),
rund um die Uhr erreichbar
· Hotline des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) für Fragen zum Coronavirus (COVID-19):
Telefonnummer: 0800 575 81 00, erreichbar Montag – Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr; Samstag – Sonntag 10.00 bis 15.00 Uhr