Wissenschaftsfreiheit in vielen Ländern gefährdet Deutsche UNESCO-Kommission zum weltweiten „March for Science“ am 22. April 2017

march.of.scienceIn zahlreichen Ländern ist die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden bedroht, gegängelt und der Wert wissenschaftlicher Forschung wird grundlegend in Frage gestellt. Dagegen demonstrieren Menschen weltweit am 22. April im Rahmen des „March for Science“. Auch in Berlin, Hamburg, München und über zehn anderen Städten setzen Demonstranten ein Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit.

Ulla Burchardt, Mitglied des Vorstands der Deutschen UNESCO-Kommission, erklärt zum Science March: „Wissenschaftsfreiheit ist für Gesellschaften auf der ganzen Welt wichtig. Wir stehen vor globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, die nur mithilfe wissenschaftlicher Erkenntnis und über Ländergrenzen hinweg gelöst werden können. Dazu brauchen wir eine freie und politisch unabhängige Wissenschaft. Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit in einzelnen Staaten betreffen uns alle. Wissenschaftliche Ergebnisse müssen frei geteilt und transparent veröffentlicht werden können. Wissenschaft darf nicht zum Erfüllungsgehilfen von Machtinteressen werden.“

Obwohl die Wissenschaftsfreiheit in nationalem und internationalem Recht verankert ist, stellen heute Regierungen auch in der EU und Nordamerika wissenschaftliche Methoden grundsätzlich in Frage. Sie entwerten die erzielten Erkenntnisse, streichen öffentliche Fördermittel, beschlagnahmen Forschungsergebnisse und besetzen wissenschaftliche Positionen politisch. Datenmaterial wird zensiert und Presseauskünfte verboten. Manche Regierungen auch in der EU und Nordamerika fördern Wissenschaft primär, wenn sie Zwecken wie der wirtschaftlichen Verwertung oder der inneren Sicherheit dient, und vernachlässigen dabei die Grundlagenforschung.

Freie wissenschaftliche Zusammenarbeit und Mobilität von Personen und Ideen sind wichtige Grundlagen für Partnerschaft und Frieden zwischen den Nationen. Doch Ausreise- oder Einreiseverbote für Forscherinnen und Forscher sowie für Studierende stehen zunehmend auf der Tagesordnung. Der internationale Forschungsaustausch wird dadurch erschwert.

Hintergrund

Die Wissenschaftsfreiheit ist nicht nur in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes, sondern auch im Völkerrecht verankert. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bestimmt in Artikel 15: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten“. Der Pakt wurde von 167 Staaten ratifiziert. Auch in Artikel 13 der Grundrechtecharta der Europäischen Union ist die Wissenschaftsfreiheit verankert.

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